Ein Eigenheim mit  Maßnahmen der Wohnungsbauförderung

Ein Eigenheim mit Maßnahmen der Wohnungsbauförderung

Veröffentlicht am 25 Januar 2012 unter Finanzierung, Haus

Bund und Länder haben verschiedene Möglichkeiten erarbeitet, damit der Erwerb von Eigenheimen gefördert werden kann. Der Bund unterstützt das selbstgenutzte Eigenheim mit Kreditvergaben von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und mit der staatlichen Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz über 8 Jahre. Die Finanzämter geben Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen aus. Wohnungsämter geben Lastenzuschuß als Wohngeld für Haus- und Wohnungseigentümer.

Die Länder legen jedes Jahr neu fest, wie hoch ihre Fördertöpfe gefüllt werden. Der Bund unterstützt sie dabei. Das Wohnungsbauförderungsgesetz legt dafür nur die Rahmenbedingungen fest. Wie die Förderung dann im Einzelnen aussieht, ist jeweils Ländersache. Auf jeden Fall werden kinderreiche Familien und Schwerbehinderte besonders unterstützt. Einen Rechtsanspruch für Förderung gibt es aber nicht. Neubauvorhaben werden nur dann unterstützt, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wurde.

Die Eigenheimzulage wird bis 2013 auslaufen. Das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage streicht diese Zulage für alle Bauwilligen nach dem 31. Dezember 2005. Sie erhalten noch 8 Jahre lang die volle Förderung. Die erste Kürzung der Eigenheimzulage um 30% gab es schon 2004. Jetzt wird es keine Milderung der fnanziellen Lasten für Bauwillige mehr geben. Auch die Kinderzulage für Familien, die zur Grundförderung hinzukam, fällt weg.

Wohnungsbauförderung erhalten nicht nur private Bauherren. Freie Wohnungsunternehmen und karitative Einrichtungen, die alten- und behindertengerechte Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangeboten durch Anpassung der Wohnverhältnisse bauen wollen, werden auch gefördert. Außerdem Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen und Rückbau leerstehender Häuser.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat besondere Programme entwickelt, die nicht nur den Erwerb von Wohneigentum fördern, sondern auch die Gebäudesanierung und Wohnraummodernisierung. Auch der Einbau von Solaranlagen kann gefördert werden. Die KfW unterstützt Vorhaben zur Förderung alternativer Energien. Das kommt bei Hausmodernisierungen und Umbauten mit modernen Heizsystemen oder Stromanlagen zum Tragen. Noch gibt es einige Möglichkeiten der Förderung für Bauwillige. Es ist anzuraten, sich beraten zu lassen, um den Rahmen ausschöpfen zu können.

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